Logopädie Meyer in Goslar - ärztliche Verordnung als Grundlage

Um unsere logopädische Praxis in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt oder ein Spezialist stellt ein entsprechendes Rezept aus, das Sie bitte bei uns vorlegen. Rufen Sie uns am besten zunächst an, damit wir uns etwas Zeit für Sie nehmen können: Wir besprechen zunächst die Verschreibung und legen gemeinsam die geeigneten Termine fest. Dabei können wir durchaus Rücksicht auf Ihren Tagesablauf nehmen, um Ihnen die Einhaltung der Termine zu erleichtern. Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir um rechtzeitige Absage - die Details besprechen wir sehr gerne persönlich mit Ihnen.

Abrechnung der Behandlungskosten

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, verrechnen wir die Behandlungskosten zum größten Teil direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Erwachsene müssen 10 % der Behandlungskosten sowie 10,00 € Verordnungsgebühr bezahlen. Es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. 


Abweichend davon treffen wir mit Privatpatienten eine separate Vereinbarung, die sich am Rezept Ihres Arztes orientiert und auf deren Grundlage wir Ihnen die Rechnung für unsere Leistungen stellen. Diese reichen Sie nach Abschluss unserer Therapie bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Ihnen abhängig von Ihrem Vertrag die Kosten erstattet. Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort - verlassen Sie sich darauf.